
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Gefahren zu identifizieren, die vom Teleskopstapler oder der Arbeitsumgebung ausgehen. Auf dieser Grundlage erstellt er eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die beschreibt, wie diese Risiken minimiert oder vollständig vermieden werden können.
Sie bildet die Grundlage für sämtliche Sicherheitsmaßnahmen und betrieblichen Vorgaben.