
Nach dem TOP-Prinzip muss der Arbeitgeber technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu gehören z. B. Sicherheitsvorrichtungen am Gerät, klare Arbeitsabläufe, geeignete Schutzausrüstung sowie eindeutig formulierte Betriebsanweisungen.
Diese Dokumente müssen jederzeit verfügbar sein und den Beschäftigten genau erklären, wie der Teleskopstapler sicher benutzt wird.