Erklärung
Einstieg in den Arbeitsschutz
Ergonomie
Erste-Hilfe
Hautschutz
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsmittelunterweisung
Arbeitsmittelunterweisung Teil II
Abschlussprüfung

Voraussetzungen für den sicheren Betrieb von Krananlagen


Für die Bedienung von Kranen gelten ebenfalls strenge Vorgaben. Auch hier müssen Beschäftigte mindestens achtzehn Jahre alt sein oder sechzehn Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Die körperliche und geistige Eignung wird erneut durch arbeitsmedizinische Untersuchungen festgestellt. Eine vollständige Ausbildung als Kranführer ist verpflichtend und schließt die erfolgreiche Teilnahme an einem Bedienerlehrgang ein. Anschließend muss eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erfolgen. Die Dauer der Ausbildung variiert stark und hängt sowohl vom Gerätetyp als auch von der Komplexität der Arbeitsaufgabe ab. Bei flurgesteuerten Kranen reicht die Spanne von einem Tag bis zu fünf Tagen, während führerhausgesteuerte Krane aufgrund des höheren technischen Anspruchs zwischen fünf und zehn Tagen Ausbildung benötigen.

Lkw-Ladekrane fallen häufig in den Bereich der flurgesteuerten Krane, bewegen sich aber dennoch meist zwischen zwei und fünf Ausbildungstagen. Turmdreh- und Fahrzeugkrane sind aufgrund ihrer Komplexität deutlich anspruchsvoller und werden in Ausbildungszeiten von zehn bis zwanzig Tagen und mehr vermittelt. Auch hier gilt, dass ein gültiges Zertifikat mit allen vorgeschriebenen Informationen ausgestellt werden muss.