
Hubarbeitsbühnen dürfen ebenfalls nur von ausgebildeten und beauftragten Personen genutzt werden. Die körperliche und geistige Eignung wird durch Betriebsärzte geprüft, wobei zusätzlich zur G25-Untersuchung oft auch die G41-Höhentauglichkeit erforderlich ist. Ein Bedienerlehrgang ist verpflichtend und muss erfolgreich abgeschlossen werden, bevor eine schriftliche Beauftragung erfolgt. Die Mindestdauer einer solchen Ausbildung beträgt einen Tag.
Bei komplexeren Geräten wie Lkw-Hubarbeitsbühnen oder Gelenkteleskopbühnen verlängert sich die Schulungszeit auf zwei Tage oder mehr, insbesondere wenn zusätzliche Abstützsysteme oder besondere Sicherheitsmechanismen vorhanden sind. Die tatsächliche Dauer hängt von der Gruppengröße und dem jeweiligen Gerät ab.