
Die Unternehmensleitung trägt stets die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch wenn bestimmte Aufgaben delegiert werden dürfen, bleibt die Verantwortung für die Auswahl, Steuerung und Kontrolle aller handelnden Personen bei der Leitung selbst.
Sie stellt sicher, dass Unterweisungen jährlich durchgeführt werden und dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Führungskräfte unterstützen sie dabei, indem sie in ihren Zuständigkeitsbereichen operative Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit übernehmen.