Erklärung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners
Videoreihe
Abschlussprüfung

Ausbildungsstufen


An dieser Stelle betrachten wir die drei Ausbildungsstufen, die erforderlich sind, um bestimmte Krantypen sicher und rechtskonform bedienen zu dürfen.

Die erste Stufe ist die Grundausbildung. Sie bildet die Basis für das Bedienen von Kranen und wird in der Regel auf einem Brückenkran durchgeführt. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Größe und Komplexität des Krans zwischen ein und fünf Tagen. Die Schulung wird von einem zertifizierten Kran-Ausbilder durchgeführt und umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Beide Bereiche schließen mit einer Abschlussprüfung ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhält der Teilnehmer ein Zertifikat sowie in der Regel einen Fahrausweis, der als Beleg für die absolvierte Ausbildung dient.

Die zweite Stufe ist die Zusatzausbildung. Sie baut auf der Grundausbildung auf und richtet sich nach der jeweiligen Kranbauart, die zusätzlich geschult werden soll. Auch diese Ausbildung wird von einem qualifizierten Ausbilder für Krane durchgeführt und beinhaltet Theorie, Praxis sowie eine anschließende Prüfung. Als Nachweis der zusätzlich erworbenen Kenntnisse erhält der Teilnehmer ein weiteres Zertifikat, das die Befähigung für die jeweilige Kranart dokumentiert.

Die dritte Stufe ist die betriebliche Ausbildung. Im Unterschied zu den ersten beiden Stufen kann diese direkt im Unternehmen stattfinden. Die Unterweisung darf durch eine erfahrene und fachkundige Person erfolgen, die mit den betrieblichen Abläufen und dem eingesetzten Krantyp vertraut ist. Ziel dieser Stufe ist es, den Bediener mit den betriebsspezifischen Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen vertraut zu machen.

Damit Sie die drei Stufen besser verstehen und voneinander unterscheiden können, werden diese in den folgenden Folien noch einmal ausführlich und anschaulich erklärt.