
Der Baustellenbetrieb umfasst alle Einsätze auf abgegrenzten, nicht öffentlich zugänglichen Flächen wie Baustellen oder firmeneigenen Betriebshöfen. Auch hier gilt: Der Bediener muss mindestens 18 Jahre alt sein und bestimmte Unterlagen mitführen. Dazu gehören der gültige Bedienerausweis für Teleskopstapler, die passende Bedienungsanleitung, die Betriebsanweisung, eine Kopie des letzten UVV-Prüfprotokolls sowie der Personalausweis.
Obwohl kein Führerschein vorgeschrieben ist, müssen sämtliche sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten werden. Der Teleskopstapler darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden, und der Arbeitsbereich ist gegen unbefugtes Betreten abzusichern. Außerdem müssen ausschließlich zugelassene Anbaugeräte verwendet werden, die in der Betriebserlaubnis des Herstellers aufgeführt sind.